Geschenke sind eigentlich eine schöne Art und Weise, um die eigene Zuneigung zum Ausdruck zu bringen. Sie möchten einem Freund oder Bekannten helfen und vielleicht ist dieser Freund von finanziellen Problemen geplagt? Dann kann die erste Idee natürlich sein, dass ein Geldgeschenk helfen kann, eine schwierige Zeit zu überbrücken.

Doch bei den Geldgeschenken ist auch Vorsicht geboten. Denn das Finanzamt könnte unter Umständen etwas von dem Geschenk haben wollen. Damit Sie nicht in eine böse Falle laufen und mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung kämpfen, sollten frühzeitig die Regeln über Geldgeschenke bekannt sein.

Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Thema Geldgeschenk achten sollten, damit Sie keine böse Überraschung erleben.

Die steuerlichen Freibeträge

Das Finanzamt ist fast an jeder Finanztransaktion beteiligt und möchte an diesen verdienen. Bei Schenkungen ist dies ebenfalls der Fall, doch hier gelten sehr großzügige Regeln. Unter Ehegatten gelten Freibeträge in Höhe von 500.000 Euro, welche nicht versteuert werden müssen. An das eigene Kind können 400.000 Euro steuerfrei geschenkt werden.

Allerdings ist dies nicht auf ein einzelnes Jahr bezogen. Die Freibeträge werden auf einen Zeitraum von 10 Jahren berechnet. So sehen die, auf den ersten Blick sehr großzügigen Freibeträge, wieder etwas realistischer aus. Durchschnittlich können also 50.000 Euro, bzw. 40.000 Euro innerhalb der engsten Familie pro Jahr steuerfrei verschenkt werden.

Sollen Nachbarn oder andere fremde Personen von den Geldgeschenken profitieren, so liegt die Freigrenze bei 20.000 Euro in einem Zeitraum von 10 Jahren. Wird die Freigrenze überschritten, so besteht eine Anzeigepflicht für den Schenker und Beschenkten. Die Informationen über die Höhe der Schenkung werden an das örtliche Finanzamt weitergereicht.

Schnelles Weiterreichen der Geschenke ist verboten

Mithilfe der Freibeträge können Steuern gespart werden. So können vor dem Ableben eigene Vermögen an die Kinder weitergegeben werden, ohne dass diese Schenkung von der Erbschaftssteuer betroffen wäre. Daher ist es sinnvoll, wenn hohe Vermögensverhältnisse vorliegen, diese rechtzeitig an die eigenen Verwandten und Begünstigten weiterzugeben und dies nicht erst über das Erbe einzuleiten.

Hierbei ist es sinnvoll, wenn die Freibetragsgrenzen alle zehn Jahre voll ausgeschöpft werden. Um rechtlich unschädlich vorzugehen, ist es ratsam dem Finanzamt schon die erste Schenkung anzuzeigen. Damit wird klar angezeigt, wann der 10-Jahreszeitraum beginnt. Auf diese Weise kann das Vermögen sehr effizient und mit geringen steuerlichen Auswirkungen verteilt werden.

Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Schenkungen über mehrere Stationen erfolgen. Werden Geschäftsanteile erst an die eigene Frau und diese danach an die eigenen Kinder weitergereicht, so stellt dies eine illegale dar. Der Beschenkte muss über das Geschenk eine gewisse Zeit verfügen, bevor dieser das Geschenk weiterreichen darf.

Schenkungen kurz vor dem Tod

Liegen große Vermögen vor und sollen diese nicht an die Kinder weitergegeben werden, dann ist die Verlockung groß, das gesamte Vermögen einer anderen Person zu schenken. So sollen die Kinder nicht von dem Erbe profitieren.

Die Realität sieht allerdings so aus, dass der Pflichtteil bestehen bleibt, solange die Schenkung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Wird also erst kurz vor dem Tod die eigene Haushälterin begünstigt und dieser das gesamte Vermögen geschenkt, so steht den Kindern dennoch der Pflichtteil des Erbes zu.

Gehen Sie bei den Geschenken also klug vor und nutzen Sie die Freibeträge aus, um Steuern zu vermeiden.

 

Weitere Informationen zum Thema

 

Interessante Videos

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Share This