Geschenke sind eigentlich eine schöne Art und Weise, um die eigene Zuneigung zum Ausdruck zu bringen. Sie möchten einem Freund oder Bekannten helfen und vielleicht ist dieser Freund von finanziellen Problemen geplagt? Dann kann die erste Idee natürlich sein, dass ein Geldgeschenk helfen kann, eine schwierige Zeit zu überbrücken.
Doch bei den Geldgeschenken ist auch Vorsicht geboten. Denn das Finanzamt könnte unter Umständen etwas von dem Geschenk haben wollen. Damit Sie nicht in eine böse Falle laufen und mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung kämpfen, sollten frühzeitig die Regeln über Geldgeschenke bekannt sein.
Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Thema Geldgeschenk achten sollten, damit Sie keine böse Überraschung erleben.
Die steuerlichen Freibeträge
Das Finanzamt ist fast an jeder Finanztransaktion beteiligt und möchte an diesen verdienen. Bei Schenkungen ist dies ebenfalls der Fall, doch hier gelten sehr großzügige Regeln. Unter Ehegatten gelten Freibeträge in Höhe von 500.000 Euro, welche nicht versteuert werden müssen. An das eigene Kind können 400.000 Euro steuerfrei geschenkt werden.
Allerdings ist dies nicht auf ein einzelnes Jahr bezogen. Die Freibeträge werden auf einen Zeitraum von 10 Jahren berechnet. So sehen die, auf den ersten Blick sehr großzügigen Freibeträge, wieder etwas realistischer aus. Durchschnittlich können also 50.000 Euro, bzw. 40.000 Euro innerhalb der engsten Familie pro Jahr steuerfrei verschenkt werden.
Sollen Nachbarn oder andere fremde Personen von den Geldgeschenken profitieren, so liegt die Freigrenze bei 20.000 Euro in einem Zeitraum von 10 Jahren. Wird die Freigrenze überschritten, so besteht eine Anzeigepflicht für den Schenker und Beschenkten. Die Informationen über die Höhe der Schenkung werden an das örtliche Finanzamt weitergereicht.
Schnelles Weiterreichen der Geschenke ist verboten
Mithilfe der Freibeträge können Steuern gespart werden. So können vor dem Ableben eigene Vermögen an die Kinder weitergegeben werden, ohne dass diese Schenkung von der Erbschaftssteuer betroffen wäre. Daher ist es sinnvoll, wenn hohe Vermögensverhältnisse vorliegen, diese rechtzeitig an die eigenen Verwandten und Begünstigten weiterzugeben und dies nicht erst über das Erbe einzuleiten.
Hierbei ist es sinnvoll, wenn die Freibetragsgrenzen alle zehn Jahre voll ausgeschöpft werden. Um rechtlich unschädlich vorzugehen, ist es ratsam dem Finanzamt schon die erste Schenkung anzuzeigen. Damit wird klar angezeigt, wann der 10-Jahreszeitraum beginnt. Auf diese Weise kann das Vermögen sehr effizient und mit geringen steuerlichen Auswirkungen verteilt werden.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Schenkungen über mehrere Stationen erfolgen. Werden Geschäftsanteile erst an die eigene Frau und diese danach an die eigenen Kinder weitergereicht, so stellt dies eine illegale dar. Der Beschenkte muss über das Geschenk eine gewisse Zeit verfügen, bevor dieser das Geschenk weiterreichen darf.
Schenkungen kurz vor dem Tod
Liegen große Vermögen vor und sollen diese nicht an die Kinder weitergegeben werden, dann ist die Verlockung groß, das gesamte Vermögen einer anderen Person zu schenken. So sollen die Kinder nicht von dem Erbe profitieren.
Die Realität sieht allerdings so aus, dass der Pflichtteil bestehen bleibt, solange die Schenkung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Wird also erst kurz vor dem Tod die eigene Haushälterin begünstigt und dieser das gesamte Vermögen geschenkt, so steht den Kindern dennoch der Pflichtteil des Erbes zu.
Gehen Sie bei den Geschenken also klug vor und nutzen Sie die Freibeträge aus, um Steuern zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Thema
- Schenken statt vererben – so geht’s richtig: www.wiwo.de
- Geld vererben und Steuern sparen: www.faz.net
Gut zu wissen, dass bei Schenkungen unter Ehegatten steuerliche Freibeträge bis zu 500 000 Euro gelten. Mein Onkel möchte seiner Ehefrau ein Auto schenken, das noch in seinem Eigentum steht. Ich werde ihm Bescheid sagen, dass es sich für ihn daraus auch steuerliche Vorteile ergeben können.
Ich beschäftige mich gerade mit dem Erbrecht, weil ich ein Testament hinterlassen möchte. Dabei wusste ich nicht, dass ein Pflichtanteil vom Erben immer bestehen bleibt, solange eine Schenkung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Ich denke, ich werde mich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um mehr zu erfahren.
Ich würde gerne Steuern sparen und hätte nichts dagegen Geld zu verschenken. Wichtig war daher hier zu lesen, dass eine gewisse Geldsumme innerhalb Familienmitgliedern steuerfrei verschenkt werden kann. Am besten werde ich mir einen Steuerberater hinzuziehen, der mich noch mehr beraten kann.
Meinen Kindern möchte ich nach meinem Tod mein Vermögen hinterlassen. Dabei wusste ich aber vorher nicht, dass es einen gewissen Pflichtanteil gibt, den man nicht in kurzer Dauer ändern kann. Ich denke, ich werde mit einem Erbrecht Anwalt sprechen, damit ich weitere Vorkehrungen treffen kann.
Seit kurzem beschäftige ich mich immer intensiver damit, wie ich mit Steuern Geld sparen kann. Da ich bald zur Steuerberatung gehe, wollte ich mich vorher selber informieren. Jetzt weiß ich, dass man mithilfe von Freibeträgen Steuern gespart werden können und man diese daher ausnutzen sollte, insbesondere vor dem Tod.
Danke für diesen Beitrag zum Thema Schenkung. Interessant, dass man mithilfe einer Schenkung seinen Kindern 400.000 Euro innerhalb von 10 Jahren steuerfrei schenken kann. Ich denke, wenn man so eine große Summe verschenkt, kann es sich lohnen, sich mit einem Rechtsanwalt in Vorhinein kurzzuschließen.
Vielen Dank für den Beitrag, wie man Steuern sparen kann. Gut zu wissen, dass man mithilfe von Freibeträgen Steuern sparen kann, indem man das eigene Vermögen verschenkt, statt diese später zu vererben. Ich werde einen Anwalt für Erbschaft aufsuchen, um mich diesbezüglich beraten zu lassen.
Meine Steuerausgaben waren die letzten Jahre sehr unübersichtlich. Interessant war daher der Hinweis, dass bestimmte Summen einer Schenkung unter Ehegatten nicht besteuert wird. Ich werde meinen Steuerberater einschalten, um besser über das Thema aufgeklärt zu sein.
Ich möchte einen Schenkungsvertrag machen lassen. Gut zu wissen, dass 400000 an das eigene Kind steuerfrei sind. Ich werde mich noch genauer darüber informieren.
Mein Onkel hat mir mal erzählt, dass man steuerliche Abgaben sparen kann, wenn man Geld verschenkt. Dabei wusste ich nicht, dass mithilfe der Freibeträge auch Steuern gespart werden können. Am besten spreche ich noch mal mit einer Rechtsberatung, um sicherzugehen, keine Fehler zu machen.