Geht es um das Ausfüllen der Steuererklärung, haben etliche Senioren Schwierigkeiten. Mittlerweile existiert seitens der Deutschen Rentenversicherung aber ein Schreiben, welches Ihnen die Aufgabe erheblich erleichtert.
Beantragen Sie noch heute die Bescheinigung
Die Steuererklärung für das Vorjahr muss bei Senioren bis zum 31. Mai erfolgen. Damit Sie dieses Schreiben rechtzeitig zur Hand haben, sollten Sie dieses am besten sofort anfordern. Den Antrag müssen Sie im Übrigen nur einmal stellen. In den Folgejahren wird Ihnen die Bescheinigung nämlich automatisch per Post zugeschickt.
Diese Informationen enthält das Schreiben
In der Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung sind unter anderem die Höhe Ihrer Pension sowie alle Beiträge der Krankenversicherung enthalten. Für die Steuerformulare selbst wurden auch bereits Zeilenangaben gedruckt – diese brauchen Sie dann nur noch zu übernehmen. Zudem müssen Sie im Hauptvordruck Ihre Daten eingeben, wobei Sie die Renten aus der Sparte “gesetzliche Rentenversicherung” in die “Anlage R” eintragen sollen. Ihre Aufwendungen für die Krankenversicherung können Sie in der “Anlage Vorsorgeaufwand” angeben.
Ab wann ist eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Zu welchem Zeitpunkt eine Einkommenssteuererklärung getätigt werden muss, hängt einerseits von der Höhe der monatlichen Geldeingänge und andererseits davon ab, seit wann Sie Rente beziehen. Generell gilt: Je später der Rentenbeginn, umso höher fällt der steuerpflichte Anteil aus.
Weiterführende Informationen:
- Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner: www.deutsche-rentenversicherung.de